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Krank im Urlaub? Das können Sie tun

Man freut sich schon wochen- oder gar monate­lang auf die Reise – und dann erkrankt man kurz vorher oder im Urlaub. Doch können Sie im Aus­land so einfach zum Arzt gehen? Oder was ist, wenn Sie die Reise ganz ab­brechen müssen? Um am Ende kein riesiges Loch im Geld­beutel zu haben, müssen Sie einige Dinge beachten:

Krank im Ausland – was brauchen Sie beim Arzt?

Das ist ab­hängig von Ihrem Reise­ziel. In der EU, aber auch in einigen Nicht-EU-Ländern reicht Ihnen die Euro­päische Kranken­versicherten­karte (EHIC). Die finden Sie auf der Rück­seite der elektronischen Gesund­heits­karte (eGK). Für Länder, in denen die EHIC nicht akzeptiert wird, brauchen Sie einen speziellen Aus­lands­kranken­schein. Dennoch kann es auch vor­kommen, dass weder die EHIC noch ein Aus­lands­kranken­schein akzeptiert werden. Dann gilt man als Privat­patient und muss die Be­handlung direkt bezahlen. Um nicht am Ende auf hohen Be­handlungs­kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie vor Ihrer Reise immer eine Aus­lands­kranken­versicherung abschließen.

Sollten Sie im Urlaub einige sportliche Aktivitäten planen oder gar einen ganzen Action­urlaub, empfiehlt es sich vorher eine Reise­unfall­versicherung abzuschließen. Im Falle eines Unfalls müssen Sie sich so nicht um die finanziellen Folgen durch beispiels­weise einen Kranken­haus­aufenthalt sorgen.

Urlaub abbrechen

Es gibt Notfälle, in denen Sie Ihren Urlaub ab­brechen müssen. Wenn Sie vor Beginn der Reise eine Reise­rück­tritts­versicherung ab­ge­schlossen haben, erstattet Ihnen Ihre Versicherung die Reise­kosten sowie Um­buchungs- und Storno­kosten.

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Reise­rück­tritts­versicherung

Unvor­her­seh­bare Gründe können einen Urlaub kurz­fristig ver­hindern. Damit Sie in diesem Fall nicht vor einem hohen finanz­iellen Schaden stehen, ist es meist sinn­voll bereits während der Urlaubs­planung und Buchung eine Reise­rück­tritts­ver­sicher­ung ab­zu­schließen.

Leistungen: Er­stattung von Um­buch­ungs­kosten und Storno­kosten, Kosten­er­stattung bei Reise­abbruch (bis zu 100%), individuelle Tarif­wahl, Familien­tarif möglich

Auslands­kranken­versicherung

Egal wo Sie sind, auf eine zu­ver­lässige Kranken­ver­sicher­ung sollten Sie auch im Aus­land nicht ver­zichten müssen. Eine Aus­lands­kranken­ver­sicher­ung schützt Sie vor hohen Kosten bei einer ärzt­lichen Be­hand­lung in einem anderen Land.

Leistungen: medizinisch not­wendige Be­hand­lungen (ambulant & stationär), schmerz­stillende Zahn­be­hand­lungen bei akuten Be­schwerden, Kosten für die Suche/ Rettung/ Bergung, Kosten für den Transport und Kranken­rück­transport, wenn dieser medizinisch not­wendig ist, Er­stattung von Kosten, die für Arznei­mittel und weiteren Hilfs­mitteln zur Ge­nesung be­zahlt wurden, Be­hand­lungen bei Kompli­kationen von Schwangeren, Be­hand­lungen bei einer COVID-19 Infektion

Reise­unfall­versicherung

Wer sich auf eine Reise be­gibt, hat oft­mals auch einige spannende Aktiv­itäten ge­plant. Nicht selten kann es an einem er­eignis­reichen Tag auch zu un­vor­herseh­baren Un­fällen kommen. Im Aus­land können die Folgen eines Unfalls un­trag­bare Kosten ver­ursachen.

Leistungen: finanzielle Unter­stützung für Leistungen, die im Rahmen einer Reise­kranken­ver­sicher­ung nicht aus­reichend ab­ge­deckt sind, sowie bei Invali­dität, Todes­fall und bei Zahlung von Kranken­haus­tagegeld

Reise­gepäck­versicherung

Nicht selten passiert es, dass der Koffer oder die Tasche mit wichtigen Dokumenten ver­loren geht und nicht mehr auf­find­bar ist. Um in diesem Fall einen kühlen Kopf zu be­wahren, bietet eine Reise­ge­päck­ver­sicher­ung eine rund­um Ab­sicher­ung, falls Ihr Gepäck ab­handen­kommt.

Leistungen: Erstattung des Zeit­wertes der mit­ge­führten persön­lichen Gegen­stände, Kosten­er­stattung not­wendiger Repar­aturen, Er­stattung der Be­schaffungs­kosten bei Neu­be­an­tragung von amtlichen Aus­weis­dokumenten

Reise­haftpflicht­versicherung

Sollte Ihre private Haft­pflicht­ver­sicher­ung keinen welt­weiten Schutz ab­decken, be­steht die Not­wendig­keit zur Ab­sicherung auf Reisen eine Reise­haft­pflicht­ver­sicher­ung ab­zuschließen.

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