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Was müssen E-Bike-Fahrer beachten?
Zunächst einmal ist E-Bike nicht gleich E-Bike. Es gibt drei verschiedene Typen und für die gelten jeweils andere gesetzliche Vorschriften.
Man unterscheidet zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec. Alle drei besitzen einen elektrischen Hilfsmotor, doch der Antrieb ist hier entscheidend. Während der Motor von Pedelec und S-Pedelec den Fahrer nur unterstützt, wenn er selbst in die Pedalen tritt, kann der Motor des E-Bikes auch ohne eigenes Treten hinzugeschalten werden. Deshalb gilt das E-Bike verkehrsrechtlich als Leichtmofa. Wenn die meisten also von einem E-Bike reden, meinen sie dabei eigentlich ein Pedelec.
Was Sie bei den einzelnen Typen beachten müssen, haben wir Ihnen in folgender Übersicht zusammengefasst:
E-Bike | Pedelec | S-Pedelec | |
---|---|---|---|
Motorleistung | max. 500 W | max. 250 W | max. 4.000 W |
Höchstgeschwindigkeit | Unterstützung bis 20 km/h | Nur beim Treten Unterstützung bis 25 km/h |
Nur beim Treten Unterstützung bis 45 km/h |
Mindestalter | 15 Jahre | 16 Jahre | |
Führerschein | Mofaprüfbescheinigung | Führerschein Klasse AM | |
Zulassung & Versicherung | |||
Nutzung | Straße (auf Radwegen nur wenn ausdrücklich erlaubt) | Nur Radwege | Straße (auf Radwegen nur wenn ausdrücklich erlaubt) |
Helmpflicht | |||
Beleuchtung | wie Fahrrad | wie Fahrrad | dauerhaft eingeschaltete Beleuchtung |
Promillegrenze | 1,6 Promille | 1,6 Promille | ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit ab 1,1 Promille: Straftat |
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